Es kommt vor, dass der Antrag auf eine Reha-Maßnahme von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wird, auch wenn medizinische Gründe eindeutig dafür sprechen. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass sie gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen können. Ein Widerspruch ist sinnvoll, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Gesundheit durch eine Reha gefördert werden kann.
Ein Rentenexperte kann Ihnen dabei helfen, den Widerspruch korrekt zu formulieren und die notwendigen medizinischen Unterlagen beizufügen. So steigen Ihre Chancen, doch noch eine Reha-Maßnahme genehmigt zu bekommen, und Sie erhalten die Behandlung, die Sie benötigen.