Nach der Genehmigung einer Reha durch die Rentenversicherung erhalten Sie eine Zuweisung zu einer Klinik. Doch nicht immer entspricht die ausgewählte Klinik Ihren gesundheitlichen Bedürfnissen. Sie haben das Recht, eine andere Klinik zu wählen, wenn medizinische Gründe dafür sprechen.
Ein Rentenberater kann Sie bei der Auswahl der passenden Klinik unterstützen und den Antrag auf eine Umverlegung stellen. So stellen Sie sicher, dass Sie die bestmögliche Behandlung erhalten und Ihre Genesung optimal verläuft.